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   OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20 (https://dejure.org/2020,7885)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.03.2020 - 1 MR 2/20 (https://dejure.org/2020,7885)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. März 2020 - 1 MR 2/20 (https://dejure.org/2020,7885)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lärm von An- und Abfahrtsverkehr ist hinzunehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit einer Verschattung und Einsichtsmöglichkeit bei Einhalt des Grenzabtands

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lärm von An- und Abfahrtsverkehr ist hinzunehmen! (IBR 2020, 370)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme kommt dann in der Regel nicht mehr in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris [Rn. 3 f.]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, juris [Rn. 44] m.w.N.).

    Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, a.a.O., [Rn. 44] m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 21.12.2018 - 2 M 117/18 -, juris [Rn. 23]).

    Aus dem nach diesem Maßstab umgrenzten Bereich ist der Rahmen dessen abzuleiten, was sich - im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB - einfügt (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, a.a.O., [Rn. 38] m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme kommt dann in der Regel nicht mehr in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, juris [Rn. 3 f.]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, juris [Rn. 44] m.w.N.).

    Das Vorhaben hält - wie ausgeführt - unstreitig die zur Sicherung hinreichender Belichtung, Besonnung oder Belüftung und damit auch zur Verhinderung des "Einmauerns" erforderlichen Abstandflächen von 0, 4 H, mindestens 3 m, sehr deutlich ein (5,15 m im Norden bzw. 6,45 m im südlichen Bereich), was regelmäßig dazu führt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, a.a.O. [Rn. 3]).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Auch wenn den Antragstellern einzuräumen ist, dass § 1 Abs. 3 BauGB Rechtsgrundlage einer gemeindlichen Erstplanungspflicht im unbeplanten Innenbereich sein kann und sich das Planungsermessen der Gemeinde zu einer strikten Planungspflicht dann verdichtet, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, juris [Rn. 16]), fehlt es vorliegend indessen nicht nur an substantiiertem Vortrag bzw. greifbaren, die Annahme stützenden Ansatzpunkten, für das betroffene Wohngebiet im Bereich des Vorhabenstandortes bestehe ein qualifizierter (gesteigerter) Planungsbedarf, weil die Genehmigungspraxis auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 und 2 BauGB städtebauliche Konflikte auslöst oder auszulösen droht, die eine Gesamtkoordination der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange in einem förmlichen Planungsverfahren dringend erfordern.
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete, fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.03.2005 - 1 B 11.05 -, juris [Rn. 3]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 20.01.2005 - 1 LB 23/04 -, a.a.O., [Rn. 44] m.w.N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 21.12.2018 - 2 M 117/18 -, juris [Rn. 23]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2018 - 1 MB 23/17

    Größe eines genehmigten Bauvorhabens als Gebietsunverträglichkeitskriterium im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es einen von den Antragstellern mit ihrem Vorbringen wohl geltend gemachten "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" nicht (Beschluss vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris [Rn. 6]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Es verlangt eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem durch dieses Gebot begünstigten Nachbarn und andererseits dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, und ist verletzt, wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vorhaben dem Nachbarn gegenüber als rücksichtslos anzusehen ist, weil die mit dem Vorhaben verbundenen Folgen die Grenzen des dem Nachbarn unter den gegebenen Umständen Zumutbaren überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, juris [Rn. 22]).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2010 - 11 ME 347/10

    Sicherstellung eines deutschen Kinderreisepasses bei wirksamer Anfechtung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Ebenso anerkannt ist indessen, dass ein Verwaltungsakt auch hinsichtlich der Frage nach seinem Adressaten grundsätzlich auslegungsfähig ist und maßgeblich für diese Auslegung das Verständnis des Bescheides ist, das sich bei objektiver Würdigung für den Empfänger ergibt (Nds. OVG, Beschluss vom 12.10.2010 - 11 ME 347/10 -, juris [Rn. 4]).
  • VGH Bayern, 09.02.2004 - 14 CS 03.2977
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 2/20
    Nachbarn müssen daher die sich aus der Nutzung von Garagen und Stellplätzen ergebenden üblichen Störungen bei Tag und Nacht hinnehmen, wenn die Garagenanlage in ihrem Ausmaß das Bedürfnis nicht überschreitet, das sich aus dem auf dem Grundstück zulässigerweise verwirklichten Wohnungsbestand ergibt (Bay. VGH, Beschluss vom 09.02.2004 - 14 CS 03.2977 -, juris [Rn. 16]; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 09.07.2019 - 1 MB 12/19 -, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2020 - 1 MB 16/18

    Bauvorbescheid für die Errichtung einer Brandschutzmauer: Zulässige Tiefe eines

    Es verlangt eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem durch dieses Gebot begünstigten Nachbarn und andererseits dem zur Rücksichtnahme verpflichteten Bauherrn nach Lage der Dinge zuzumuten ist, und ist verletzt, wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vorhaben dem Nachbarn gegenüber als rücksichtslos anzusehen ist, weil die mit dem Vorhaben verbundenen Folgen die Grenzen des dem Nachbarn unter den gegebenen Umständen Zumutbaren überschreiten (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 12 f., juris).

    Diese Frage wird nur mittelbar - über das Abstandflächenrecht - erfasst (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 1 MB 11/10 -, Rn. 13 f., juris; Beschluss vom 11. November 2010 - 1 MB 16/10 -, Rn. 20, juris; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 14, juris).

  • VG Schleswig, 14.03.2024 - 2 B 6/24

    Baugenehmigung (Nachbarklage)

    Die von der Rechtsprechung insoweit geforderte "Dramatik" ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") ist als maßgebliches Kriterium ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15. Januar 2007 - 1 ME 80/07 - juris Rn. 24; dass., Beschl. v. 13. Januar 2010 - 1 ME 237/09 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschl. v. 31. März 2020, - 1 MR 2/20 - juris Rn. 15) und kann in Bezug auf die Anwesen der Antragsteller keineswegs ausgemacht werden.
  • VG Hannover, 23.07.2021 - 12 B 3844/21

    Einsichtsmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Rücksichtnahmegebot; Verschattung

    In einem - wie hier - bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn es vielmehr in aller Regel hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens ausgenutzt werden und es dadurch zu (neuen) Einsichtsmöglichkeiten kommt, wie sie in einem bebauten Gebiet üblich sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 23.03.2020 - 1 ME 138/19 -, V.n.b.; OVG NRW, Beschl. v. 06.07.2020 - 10 A 3461/19 -, juris Rn. 6; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris Rn. 19; Sächs. OVG, Beschl. v. 08.06.2020 - 1 B 78/20 -, juris Rn. 21; VG Hannover, Beschl. v. 23.10.2020 - 4 B 4517/20 -, n.v.).

    Im Übrigen ist es dem Antragsteller entgegen seiner Auffassung zuzumuten, auch mehrere betroffene Räume durch in Innerortslagen typische Sichtschutzvorkehrungen, wie z.B. Vorhänge, vor ungewollter Einsichtnahme zu schützen (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 26.02.2003 - 1 LC 75/02 -, juris Rn. 53; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris Rn. 19).

  • VG Schleswig, 31.01.2023 - 2 B 1/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung

    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2023 - 1 MB 16/23

    Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung einer Flüchtlingsunterkunft in einem

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gibt es keinen "Anspruch auf Erhaltung der Gebietsprägung" (Senatsbeschlüsse vom 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, juris, Rn. 24; vom 08.01.2018 - 1 MB 23/17 -, juris, Rn. 6; und vom 18.09.2017 - 1 MB 15/17 -, juris, Rn. 24 ff. m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • VG Schleswig, 21.10.2021 - 2 B 49/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 2 B 21/20

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Einen darüber hinausgehenden Gebietsprägungserhaltungsanspruch des Inhalts, dass dieser unabhängig von der Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens einen Abwehranspruch vermittelt, weil das Vorhaben einem für das Baugebiet charakteristischen harmonischen Erscheinungsbild, etwa im Sinne einer vorrangigen Bebauung mit Einzelhäusern mit geringer Grundflächenzahl, nicht entspricht, erkennt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht an (z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 2 B 88/12 - v. 29.01.2014 - 2 B 6/14 - v. 24.02.2014 - 2 B 12/14 - v. 04.07.2017 - 2 B 25/17; v. 24.11.2017 - 2 B 56/17 - so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 10 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 MR 2/20 -, Rn. 24, alle juris).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Die in den gewählten Ausdrücken bzw. Bildern ("Gefängnishofsituation", "Eingemauertsein", "erdrücken", "erschlagen", "Luft zum Atmen nehmen") liegende "Dramatik" ist danach vielmehr ernst zu nehmen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, Rn. 24 und v. 13.01.2010 - 1 ME 237/09 -, Rn. 14; s.a. Beschl. der Kammer v. 21.02.2011 - 2 B 8/11 -, v. 02.02.2012 - 2 B 1/12 -, v. 28.06.2012 - 2 B 30/12 - und v. 08.12.2014 - 2 B 85/14 - st Rspr. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2020, - 1 LA 85/19 - Beschl. v. 31.03.2020, - 1 MR 2/20 -, Rn. 15 mwN).
  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 2 B 41/21

    Baugenehmigung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 20/22

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung: Maßstäbe im

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2022 - 1 MB 21/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für den Anbau

  • VG Schleswig, 02.01.2024 - 2 B 21/23

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 20.05.2021 - 8 B 9/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

  • VG Schleswig, 14.06.2023 - 8 B 9/23

    Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 05.10.2020 - 8 B 14/20

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

  • VG Hannover, 22.08.2022 - 4 B 2648/22

    Beherbergungsbetrieb; Betriebsbeschreibung; Fremdköper; Gebietscharakter;

  • VG Schleswig, 06.07.2021 - 2 B 33/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Schleswig, 05.03.2021 - 2 B 4/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorbescheid

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